Wir übernehmen für Sie das Buchen Ihrer laufenden Geschäftsvorfälle, die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung und das Erstellen der Lohnsteueranmeldung*
im Großraum Hamburg
*Die angebotene Dienstleistung im Bereich der Buchhaltung
beschränkt sich ausschließlich auf rein mechanische Arbeitsgänge gemäß § 6 Nr. 3 StBerG und auf das Buchen laufender Geschäftsvorfälle einschließlich Kontieren, der laufenden Lohnabrechnungen sowie das
Fertigen von Lohnsteueranmeldungen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG. Es findet keine Steuerberatung statt.